Praxis News

Hier erfahren Sie Aktuelles rund um die Praxis:


Wichtige Informationen zur Medikamentenabgabe

Wir dürfen Ihnen laut Gesetz apothekenpflichtige Tierarzneimittel (dazu zählen auch Katzenpille, Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel) nur aushändigen, wenn Ihr Tier Patient in unserer Praxis ist!!!

NUR wenn die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie Medikamente auch ohne erneute Vorstellung des Tieres erhalten.

Hinweis für Dauermedikamente bzw. Wiederholungsrezept:

Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind zum Wohle Ihres Tieres Nachuntersuchungen meistens erforderlich.

Sollten wir es nicht anders mit Ihnen vereinbart haben, können Sie sich ein Jahr lang Medikamente bzw. Rezepte zur Behandlung dieser Erkrankung abholen, ohne ihr Tier erneut vorzustellen. Spätestens ein Jahr nach der Verschreibung der Medikamente bitten wir Sie um eine erneute Vorstellung Ihres Tieres!

Gesetzliche Grundlagen:

Das tierärztliche Dispensierrecht stellt eine Ausnahme vom Apothekenmonopol dar. Damit ist der Tierarzt zugleich Arzt und Apotheker für Ihr Tier.

Dies hat folgende Vorteile für Sie und Ihr Tier:

    • Gewährleistung eines zeitnahen Therapiebeginns – gerade im fortgeschrittenen Krankheitsstadium ein großer Vorteil
    • Bindung der Abgabe von Tierarzneimitteln an eine ordnungsgemäße Behandlung
    • Kontrolle der Anwendung und des Behandlungserfolgs durch den Tierarzt
    • Kurze und direkte Vertriebswege der Arzneimittel vom Hersteller über den Tierarzt zum Tierhalter – dadurch sparen Sie Zeit und Geld


Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente für Haustiere dürfen grundsätzlich nur durch einen Tierarzt oder mit Rezept von einer Apotheke abgegeben werden. 

Diese Vorraussetzungen sind im Arzneimittelgesetz und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung gesetzlich vorgegeben.

Arzneimittelgesetz

§43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel (…), die (…) nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen (…) für den Endverbrauch nur in Apotheken (…) in Verkehr gebracht werden.
(4) Arzneimittel (…) dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben (…) werden.

Tierärztliche Hausapothekenverordnung 

§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel, die (…) apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (…) abgegeben werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.


Wichtige Informationen:

Die ersten Wochen in unserer Praxisnebenstelle sind nun schon vollbracht und wir möchten uns für die vielen lieben Worte und durchweg positive Resonanz bedanken.
Wir werden die Sprechzeiten weiterhin dem Patientenaufkommen anpassen.

Bitte beachten Sie, dass wir auch weiterhin ausschließlich Terminsprechstunde anbieten!
Vereinbaren Sie vor jedem Besuch daher bitte einen Termin:

Telefonisch erreichen Sie uns i.d.R. Mo – Fr: 9-18Uhr*
* Bitte beachten Sie das es evtl. zw. 12-15Uhr zu kleinen Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen kann (OP- & Pausenzeiten).

Sie können auch jederzeit unsere Online Terminvergabe (klick) nutzen!


Ab Dezember auch für Sie in Hohenstein-Ernstthal…

Praxisnebenstelle der Tierarztpraxis Verena Uhlmann:
Dresdner Str. 2
09337 Hohenstein – Er.

Tel. 03723 / 6675737

Um einfach noch schneller und komfortabler für unsere Kunden erreichbar zu sein, haben wir uns entschieden, zentral und gut erreichbar, mit vielen Parkmöglichkeiten, eine Praxisnebenstelle zu eröffnen. Wie einige unserer Hohensteiner Kunden schon mit großer Freude erfahren haben. Aber natürlich freuen wir uns auch auf die vielen neuen vierbeinigen Patienten denen wir jetzt mit hohem Engagement und kompetenten Fachwissen zur Seite stehen können.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Terminsprechstunde anbieten, Vereinbaren Sie vor jedem Besuch daher bitte einen Termin!

Erfragen Sie die jeweiligen Zeiten dazu (für z.B.: Behandlungstermine & Medikamentenabholung) bitte telefonisch –> Sie erreichen uns: Montag – Freitag:  9:00 – 18:00 Uhr

Wir passen den Umfang der Sprechzeiten/Öffnungszeiten in den nächsten Wochen und Monaten natürlich immer dem Patientenaufkommen an. Wenn in Hohenstein geschlossen ist, steht Ihnen weiterhin unsere Hauptpraxis in Grumbach zur Verfügung (und umgedreht).


Neue GOT ab 22. November 2022

Neue Gebührenordnung für Tierärzte vom Bundeskabinett verabschiedet, d.h. ab Herbst steigen die Behandlungskosten für Ihr Tier.

Bundestierärztekammer (und auch wir) empfiehlt daher ausdrücklich eine Tierkrankenversicherung:

 Unterschätzte Behandlungskosten – Wie soll ich das nur bezahlen?


Die Zahnfee kommt…

ab 01.07.2022 wird unser Team durch die gelernte TFA Josephine Stedry ergänzt. Sie arbeitete bisher in einem spezialisierten tierärztlichen Fachzentrum und war dort für alles rund um die Zähnchen der Vierbeiner zuständig, denn ihre Welt sind die Zähne… Josi liebt Zahnsanierungen und bildet sich auch für speziell diesen Bereich immerwieder weiter. Aber auch im OP ist sie eine geschätzte Assistentin, sowohl bei den Operationen, als auch bei der Narkose-Überwachung und natürlich ist sie auch Routiniert und bestens Ausgebildet für die Intensiv-Überwachung von Stationspatienten. Sie macht damit unser Team komplett und ist mit ihrem spezialisierten Fachwissen eine große Bereicherung für die Praxis und unsere Patienten.


++ Aus gegebenem Anlass und dem 1. Fall im Chemnitzer Raum empfehle ich nochmal dringend die Impfung für ALLE Pferde! ++

ACHTUNG Pferdebesitzer aufgepasst:

Neue Pferdeerkrankung im Anmarsch:

Aufgrund der erstmaligen Nachweise von West-Nil-Virus in östlichen Teilen Deutschlands hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin bereits 2018 eine Stellungnahme zur Impfung von Pferden gegen WNV erarbeite:

 2018-10-22_WNV-Stellungnahme

Seit 2020 bezuschusst die TSK die Impfung: *klick*

Impfung auf Anfrage möglich. Für weitere Informationen können Sie uns gern Anrufen.

Weitere Infos online unter www.stiko-vet.de.


NOTFALL Ja oder Nein???

–> oft kommt es zu großen Unklarheiten bzgl. Notfällen am Wochenende oder Feiertagen, daher hier eine kleine Hilfe: 

Wann ist mein Tier ein Notfall:

– Aufnahme von: Fremdkörper, Gift, Tabletten

– schwere Verletzungen: Amputationen, Frakturen, massive Fleischwunden mit starker Blutung

– Krampfanfälle, Epilepsie, Lähmungen, Koma

– hgr. Apathie, hohes Fieber

– Fliegenmadenbefall (v.a. Kaninchen)

– Kaninchen was nicht frisst / aufgebläht ist

– Erbrechen im Minutentakt (auch Wasser) z.B. Magendrehung, Darmverschluss

– auch starkes Speicheln

– Verstopfung

– Probleme beim Harnabsatz

– blaue Zunge/ Schleimhäute, durch schwere Atemnot, Anämie

– Geburtsstockung

– Augen: Verletzungen, Kneifen, Reiben, Rötung

– unaufschiebbare Euthanasie

Kein Notfall:

– Würmer, Flöhe, Zecken(-Köpfe)

– Durchfall seit mehreren Tagen

– kleinere (Pfoten-) Verletzungen

– Kralle ein-/abgerissen

– einmaliges Erbrechen

– Tier frisst schon eine Weile schlecht

– Lockerer Zahn / schlechte Zähne

– Schnupfen seit mehreren Tagen

– leichte Konjunktivitis mit Augen Ausfluss (ohne Kneifen, Reiben)

–> Bedenken Sie die deutlich höheren Kosten im Notdienst! 

Meine Empfehlung:

legen Sie sich eine Hausapotheke an, um für leichte Erkrankungen & Verletzungen gerüstet zu sein! (Wir helfen Ihnen dazu gern weiter) 


Neue Notdienstgebühren

Die Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) enthält einen neuen Paragraphen 3a “Gebühren für tierärztlichen Notdienst”. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
  • Eine pauschale Notdienstgebühr von 50.- Euro (netto) wird bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten fällig. Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
  • Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
  • Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.

Hinweis:

  • Es gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden (auch wenn diese bis 19Uhr geht) einer tierärztlichen Praxis erbracht werden.
  • Gilt nicht bei Vorliegen eines Betreuungsvertrags für den jeweiligen Tierbestand

Gesetzestext (klick) 

Information von der TÄK (klick)



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Urlaubszeit

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Wir stellen eine Individuelle Reiseapotheke zusammen und
beraten Sie zur Vorbeugung von Reisekrankheiten.

Weitere Infos dazu finden Sie auch hier:
http://www.esccap.de/parasiten/reisetest/